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Für den Ernstfall vorsorgen

Beim Main-Taunus-Kreis gibt es eine neue Broschüre über Patientenverfügungen. Anlass ist ein Gesetz, laut dem seit September 2009 Patientenverfügungen für alle behandelnden Ärzte verbindlich sind. In einer Patienten- verfügung kann jeder Volljährige im Voraus festlegen, ob und wie er behandelt werden will, wenn er auf dem Krankenbett seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. „In diese Lage kann durch Unfall oder Krankheit jeder von uns kommen – der 18-jährige Mopedfahrer ebenso wie die eben noch rüstige Seniorin“, so der Erste Kreisbeigeordnete Hans-Jürgen Hielscher. „Deshalb sollte jeder für den Ernstfall der Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen.“

1.3.2010 - MTK informiert mit Broschüre über Patientenverfügungen

In der Broschüre des Kreises werden die Rechtsänderungen erklärt. Außerdem gibt es Formulierungshilfen und Textbausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung. Erläutert
werden auch die Unterschiede zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Erstere regele die Frage, welche medizinischen Behandlungen erwünscht oder nicht
erwünscht seien, so Hielscher. Bei letzterer gehe es darum, wer die medizinischen Entscheidungen treffen dürfe, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage sei: „Beide
Dokumente ergänzen einander.“

Die Broschüre „In gesunden Tagen die Zukunft gestalten mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ ist kostenlos bei der Betreuungsbehörde
des Main-Taunus-Kreises erhältlich. Fragen dazu beantworten Dorothea Gluth (Tel.: 06192 – 201-1876, Email: dorothea.gluth@mtk.org) und Thomas Hantke (Tel.: 06192 – 201-1199, Email: thomas.hantke@mtk.org).

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