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Neues Hessisches Sonn- und Feiertagsgesetz in Kraft: Krüger erfragte erste Auswirkungen im Kreis

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Fritz-Wilhelm Krüger besuchte Videotheken in Eschborn und Hofheim, um sich über die ersten Erfahrungen mit dem geänderten Hessischen Sonn- und Feiertagsgesetz zu informieren.

5.3.2010 - Der Hessische Landtag hat 2009 das Hessische Sonn- und Feiertagsgesetz geändert. Es soll mit Hilfe einer „Minimalförderung“ durch zusätzliche Öffnungszeit am Sonntag ab 13 Uhr mehr Flexibilität für kleinere, mittelständische Betriebe oder bestimmte Einzelhändler geschaffen werden. Positiv betroffen von dieser Neureglung sind „Videotheken“, die in ihrer Öffnungszeit den Bibliotheken gleichgestellt werden. Ebenso dürfen „geschlossene“ Waschanlagen (Rolltür) für Autos, meist in Gewerbegebieten oder am Rand von Ortschaften, jetzt ebenfalls (zusätzlich) sonntags ab 13 Uhr öffnen. Die Neuregelung ist seit Anfang Februar 2010 in Kraft. Sie ist von der FDP im Landtag angeregt und auch erfolgreich durchgekämpft worden. Es gab z.T. erbitterten Widerstand im Plenum gegen diese Gesetzesänderung. Aber sie kam durch. Das Gesetz wird auf seine Wirkung und Nützlichkeit nach fünf Jahren überprüft.
Eschborns Landtagsabgeordneter Fritz Wilhelm Krüger, FDP, zugleich Mitglied des Kreistags im MTK und Stadtverordneter seiner Partei in Eschborn, besuchte jetzt sonntags eine „Mediathek“ in Hofheim und eine „Videothek“ in Eschborn, um sich über die ersten Auswirkungen dieses Gesetzes in Hessen, bzw. MTK, zu informieren.

Positiv für Zentren

Zusammen mit Stadtverordnetem und Kreistagsmitglied Werner Steinmann, Hofheim, besuchte Krüger die „Mediathek“ in der Kreisstadt, Homburger Straße, und sprach dort mit Sabine Leotten, der Assistentin des Filial-Betreibers. Sie ist für ihre Filialen „froh darüber, dass die FDP ihr Versprechen eingehalten hat“, denn die alte Regelung hatte für die Branche Benachteiligungen.
Die Veränderung hat auf alle Fälle Vorteile für die Kunden. Nicht nur in der Ausleihe, sondern auch in der Rückgabe. Für die Betreiber stellen sich aber Mehrkosten ein. Krüger, Steinmann wie die Betreiber sind der Auffassung, das Gesetz auf seine Wirksamkeit in einem halben Jahr noch einmal „vor Ort“ zu überprüfen. Es scheint derzeit am Beginn der Veränderung so zu sein, dass „Mediatheken“ oder „Videotheken“ in Großstädten oder Mittelzentren wie Hofheim mehr Vorteile als Nachteile von dieser Neuregelung haben.

Abwarten in Eschborn

Hier scheint der zusätzliche Sonntag die Ausleihe bei gleichem Preis derzeit eher noch zu verlängern, was für den Betreiber Verteuerung durch Entgegenkommen bedeutet. Daher wird hier die Neuregelung bisher mehr „zwiespältig“ aufgenommen. Es wird auch mit einer Umsatzverlagerung von Samstag auf Sonntag gerechnet. Devise: abwarten und beobachten. Ist die zusätzliche Öffnungszeit eher ein Vorteil für die Betreiber direkt im Ballungsraum, in der Großstadt, weil dort mehr Menschen wohnen, die nun auch sonntags ausleihen können?
Inhaber Michael Woitinek, „Videothek D.V.R.“ in Eschborn, ließ den ersten Monat mit offenen Sonntagen nach Gesetz erst einmal gebührenfrei laufen, um Erfahrungen zu sammeln. Nach seiner Beobachtung verläuft die Ausleihe bei ihm am Samstag nun etwas schwächer, ohne dafür sonntags spürbar anzusteigen. Wer bisher Samstag lieh, gab am Montag zurück. Jetzt kann schon der Sonntag Rückgabetag sein. Ein Geschäftstag in der Woche mehr. Er ist eine weitere Chance für „Videotheken“ im Konkurrenzkampf gegen das Internet.
Einen zusätzlichen Vorteil kann der Sonntag für sie auch noch haben: Die Zeit für das an sich verbotene Kopieren seitens einiger Kunden wird knapper. Führt die Gesetzesänderung zu Umsatzverlagerung oder -anstieg? Ein Trend ist auch in Eschborn noch nicht deutlich. Vermutlich wird er erst nach einigen Monaten erkennbar sein.
Die neue Gesetzesregelung sieht die Geschäftsruhe an Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, Erster Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstmontag vor.

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