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5.5.2010 - „Wir begrüßen sehr, dass sich die Union über die Jobcenter-
Reform intern geeinigt hat. Nun muss die SPD zeigen, dass sie es ernst meint mit einer Grundgesetzänderung. Eine solche Änderung wäre ein Erfolg sowohl für die betroffenen Arbeitslosen, die Beschäftigten in den Jobcentern als auch für die Optionskommunen, deren Existenz damit gesichert wäre. Die vielen Landkreise und kreisfreien Städte, die auch noch optieren wollen, müssen dazu endlich die Wahlfreiheit bekommen“, so Hans-Jürgen Hielscher, stellvertretender Vorsitzender der FDP Hessen und Fritz-Wilhelm Krüger, Mitglied der FDP-Landtagsfraktion
Allerdings wollte Hielscher „den Tag nicht vor dem Abend loben, also erst eine Einigung mit der SPD abwarten“, Er wies darauf hin, dass es bereits Anfang 2009 eine angebliche Einigung gegeben habe.
Weiter sagte Hielscher, der auch zuständiger Sozialdezernent im Main-Taunus-Kreis ist: „Wir freuen uns, dass die hessische Initiative, an der der stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, maßgeblich mitgewirkt hatte, nun auf der Zielgeraden erfolgreich sein wird. Hahn hatte immerhin als erster stellvertretender Ministerpräsident der CDU-FDP-Länder im Dezember im Bundesrat die Grundgesetzänderung angeboten.
Durch eine Verfassungsänderung wird Rechtssicherheit hergestellt. Die Hilfe aus einer Hand, die Langzeitarbeitslose durch die Kommunen erfahren, hat sich in den letzten Jahren bewährt. Da macht es keinen Sinn, gut funktionierende Strukturen aufzulösen und durch bürokratisch komplizierte, freiwillige Vereinbarungen zu ersetzen.
Die schwarz-gelbe Koalition in Hessen hat dies durch Beschlüsse im Landtag mehrfach bekräftigt: Jetzt ist die SPD am Zug. In der Debatte der letzten Wochen haben die Sozialdemokraten auf Bundes- wie auf Länderebene eine Verfassungsänderung angemahnt. Jetzt müssen sie diesen Worten auch Taten folgen lassen. Union und FDP haben die Tür weit aufgemacht.“
Hielscher und Krüger betonten zusammenfassend: „Die Realität hat gezeigt, dass die Betreuung von Arbeitslosen in Eigenregie in den 13 hessischen Optionskommunen ein Erfolgsmodell ist. Nun kommt es auch darauf an, dass eine Öffnung für weitere Landkreise erfolgt, sodass mehr Kommunen die Möglichkeit haben zu optieren. Daran müssen wir nun in Hessen alles daran setzen.“